Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt, welche Voraussetzungen eine Rechnung erfüllen muss.
Die Pflichtangaben die jede Rechnung zwingend enthalten muss regelt § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs.5 UStG.
1 den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2 die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
3 das Ausstellungsdatum,
4 eine fortlaufende Rechnungsnummer,
5 die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6 Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,
7
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nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt,
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8
im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts,
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9
Steuersatz sowie Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung,
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10
bei Abrechnung per Gutschrift der Begriff „Gutschrift“,
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ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers.
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